Unser Leistungsspektrum in der Wartung und Instandhaltung von Öl-Transformatoren umfasst folgende Schwerpunkte:
Arbeiten, die wir nur im Trafowerk durchführen:
Transformatoren haben für die Sicherheit Ihrer Stromversorgung eine große Bedeutung. Im Fehlerfall des Transformators gehen die Lichter aus, die Produktion steht und die IT-Sicherheit ist in Gefahr. Das kann teuer werden. Vorgebrachte Gründe wie z. B. Geldmangel, Zeitmangel oder Mangel an geeignetem Personal führen oft dazu, dass die Revisionen der Trafos und der Trafostationen aufgeschoben werden. Die vermeintliche Einsparung der Revisionskosten kommt beim Stromausfall oft teurer als die Revision, die vom Fachbetrieb durchgeführt wird.
Um ein sicheres Betreiben von Transformatoren sicherzustellen sind Prüfungen und Wartungen nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber schreibt die Revision elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV), der BGV A1 und A3 sowie in der DIN 57 105 Teil 1 und der VDE 0105 Teil 1 ausdrücklich vor.
Liegen im Schadensfall durch Brand, verursacht durch die Trafostation, nicht die erforderlichen
Revisionsnachweise vor, kann der Versicherer die Schadensregulierung verweigern. Außerdem wird der Anlagenverantwortliche (Geschäftsführer, Betriebsleiter, etc..) haftbar gemacht.
Nachfolgend die entsprechenden Vorschriften, die vor Gericht zur Anwendung kommen:
Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
§ 4 Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischen Regeln
2. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in sicherem Zustand befinden und sind in diesem zu erhalten.
§ 5 Prüfungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Ihren
ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden....
Die Fristen sind so zu bemessen, daß entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muß, rechtzeitig festgestellt werden.
Betrieb von Starkstromanlagen DIN 57 105 Teil 1 / VDE 0105 Teil 1
§ 5.3. Wiederkehrende Prüfungen
5.3.1.1. Zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind sie wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen.
Die Zeitabstände dieser Prüfungen und Wartungen richten sich nach dem äußeren Umfeld des Trafos. Das sind z. B. große Staubbelastungen im Industriebetrieb kurze Intervalle, wo hingegen in Bürogebäuden kaum Verschmutzung vorliegt und größere Intervalle akzeptabel sind. Aus unseren Erfahrungswerten empfehlen wir ein Intervall von zwei Jahren. Das vorgeschriebene Intervall von vier Jahren darf aber nicht überschritten werden.